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Hotel Beutel
"Chalet Waldfrieden"
Inh. Familie Beutel
Rittergasse 77
06536 Stolberg-Südharz
Tel.: (03 46 54) 80 90
Fax: (03 46 54) 8 09 41
E-Mail: info@hotel-beutel.de
Internet:
www.hotel-beutel.de
USt. IDNR.: DE 167617865
Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Hotel Beutel „Chalet
Waldfrieden“
1.
Abschluß des Vertrages
Der Vertrag kommt zustande, sobald das/die Zimmer
schriftlich (auch per Mail/Internet), mündlich oder
fernmündlich bestellt und zugesagt, oder falls eine
Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist,
bereit gestellt wird/werden. Der
Kunde/Gast/Besteller haftet als Auftraggeber für
alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag
gesamtschuldnerisch (auch für aufgeführte Personen,
für deren Verpflichtungen der Reservierende wie für
seine eigenen Verpflichtungen einsteht.) Gruppen-
und/oder Reiseveranstalter (auch private
Sammelbucher) haben die genaue Teilnehmerliste bis 3
Wochen vor Ankunft zu Verfügung zu stellen. Eine
Änderung/Reduzierung/Teilstornierung der Zimmerzahl
ist bis 14 Tage vor Anreise ist kostenlos möglich.
Bei oder nach Vertragsabschluß wird dem Gast eine
Vertrags- / Buchungsbestätigung zukommen. Weicht der
Inhalt dieser Bestätigung vom Inhalt der
Reservierung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an
das der Leistungsträger für die Dauer von 10 Tagen
gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast nicht
ausdrücklich umgehend nach Erhalt die Annahme
ablehnt oder korrigiert.
2. Leistungen und Preise
Die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der
Reservierungsbestätigung. Eine Rückvergütung für
nicht in Anspruch genommene Leistungen ist
ausgeschlossen. Die vereinbarten Preise sind
Inklusivpreise. Eine Erhöhung der MWSt. nach
Vertragsabschluß geht zu Lasten des Auftraggebers.
Sofern zwischen Vertragsabschluß und Anreise mehr
als 6 Monate liegen, behält sich das Hotel vor,
Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung
vorzunehmen. Alle Preisauszeichnungen gelten in
Euro.
3. Bezahlung
Für die Reservierung kann das Hotel eine
Vorauszahlung von 50% des vereinbarten Preises
verlangen. Das Hotel behält sich vor, bei Ankunft
eines Gastes ein Deposit zu verlangen und
Zwischenrechnungen zu stellen. Alle Forderungen
unseres Hotels werden bei Abreise des Gastes fällig
und sind an der Rezeption zu erfüllen. Wenn aufgrund
besonderer Vereinbarungen die Forderung kreditiert
und/oder aufgrund besonderer Rechnungsstellung und
Vereinbarung erst später fällig wird, bleibt der
Sitz des Hotels weiterhin Erfüllungsort für die
Zahlungsverpflichtungen. Aufgrund vorheriger
Vereinbarungen übersandte Rechnungen sind innerhalb
von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar Das Hotel ist
berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten
zurückzuweisen. Ansprüche und Rechte aus mit dem
Hotel getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit
Zustimmung der Geschäftsführung an Dritte übertragen
werden. Die Zahlungsfrist überschreitende
Außenstände werden mit einem monatlichen Verzugszins
von 1% belegt.
4. An- und Abreise
Die Zimmer stehen unseren Gästen (ohne anders
lautende schriftliche Abmachung) am Anreisetag ab
13.00 Uhr zur Verfügung. Abreisen müssen der
Rezeption bis 10.00 Uhr am Abreistag mitgeteilt und
die Zimmer bis 11.00 Uhr freigegeben werden. Der
Gast wird gebeten, bei einer vorgesehenen Abreise
nach 11 Uhr dem Empfang dies spätestens bis 22 Uhr
am Vortage der Abreise mitzuteilen. Bei Abreise bis
18 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18 Uhr der
volle Zimmerpreis zu zahlen. Reservierte Zimmer
müssen bis spätestens 16 Uhr bezogen werden. Ist
dies nicht geschehen, kann das Hotel über das Zimmer
verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere
Ankunftszeit vereinbart wurde. Bei garantierten
Reservierungen
durch Voraus- oder Anzahlung gilt dies nicht.
5. Um- und Abbestellungen
Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform erfolgen.
Bis 4 Wochen vor Reiseantritt ist die Stornierung
kostenfrei. Bei Nichtinanspruchnahme der
Vertraglichen Leistungen ist der Individualgast
verpflichtet, folgenden Anteil der
Übernachtungsvereinbarung einschl. Frühstück zu
zahlen: Storno 27 – 8 Tage vor Anreisetag 50 %. Bei
Absage 7 Tage und weniger vor Anreise wird dem Gast
80% der Gesamtrechnung in Rechnung gestellt, sofern
das Zimmer nicht anderweitig vergeben werden konnte.
Bei Nichtanreise ohne Stornierung berechnen wir 80%
des vereinbarten Preises. Wir empfehlen den
Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Für
Gruppenreservierungen durch Reiseveranstalter (auch
private Sammelbucher) und Reisebüros gelten folgende
Abbestellungs- und Umbestellungsfristen: Bis 42 Tage
vor Ankunft kostenfreie Abbestellung. Bis 28 Tage
vor Ankunft Zahlung von 50% des vereinbarten
Preises. Wenn die Teilnehmerzahl gemäß Vereinbarung
um mehr als 10% abnimmt, zahlt der Besteller für die
fehlende Anzahl der Teilnehmer 50% des vereinbarten
Preises, soweit die betreffenden Zimmer nicht an
andere Gäste vermietet werden können. Soweit
dem Hotel darüber hinaus aufgrund der Bestellung
besondere Kosten entstanden sind, sind diese in
voller Höhe vom Besteller zu ersetzen. Weihnachts-
Silvesterarrangements u. a. können bis 30 Tage vor
Anreistermin ohne Stornokosten abgesagt werden.
Storno 29 -15 Tage v.d. Anreise: 50% des
vereinbarten Arrangement-Preises. Storno 14 -06 Tage
v.d. Anreise: 80% des vereinbarten
Arrangement-Preises. Storno 5 - 0 Tage v.d. Anreise:
100% des vereinbarten Arrangement-Preises.
6. Haftung
Die Vertragspartner des Hotels haften in vollem
Umfang für die von Ihnen oder Ihren Gästen
verursachten Schäden. Eine von der Vereinbarung
abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume
berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des
Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der
Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.
Das Hotel behält sich vor, von dem Vertrag
zurückzutreten, wenn die Erbringung der Leistung
durch höhere Gewalt oder Arbeitskampfmaßnahmen
unmöglich geworden ist, ohne dass hieraus
Schadensersatzansprüche hergeleitet werden können.
Das Hotel haftet nicht für die Leistungen der von
ihm vermittelten Hotels. Für eingebrachte Sachen
haftet das Hotel nach den Bestimmungen des BGB. Die
Haftung ist begrenzt auf das 10-fache des
Zimmerpreises, maximal 3000 Euro. Die Haftung ist
ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die
Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt,
unverschlossen bleiben. Für Geld und Wertsachen wird
gem. §701 BGB nur bis zum Betrag von 750 Euro
gehaftet. Gäste die in Zimmern ohne Safe
untergebracht sind, können Wertgegenstände der
Rezeption übergeben. Geld kann dort offen gegen
Quittung hinterlegt werden. Der Gast/Veranstalter
ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden
Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu
einer Behebung der Störung beizutragen und
eventuelle Schäden gering zu halten. Der
Gast/Veranstalter ist verpflichtet,seine
Beanstandungen sofort der Hotelleitung mitzuteilen.
Kommt der Gast diesen Verpflichtungen nicht nach,
stehen ihm insoweit keine Ansprüche zu. Für
Beschädigungen an Hoteleigentum, die beim Auf- oder
Abbau und während einer Veranstaltung entstanden
sind, haftet das Hotel nicht. Die Beteiligung an
Sport und anderen Ferienaktivitäten ist vom Gast
selbst zu verantworten. Der Gast ist gehalten,
Sportanlagen, Geräte, Fahrzeuge etc. auf jeden Fall
vor Inanspruchnahme zu prüfen und in einwandfreiem
Zustand zu hinterlassen. Auf durch das Hotel
vermittelte Fremdleistungen kann ein Zuschlag
erhoben werden. Eine Haftung seitens des Hotels für
Leistungen Dritter besteht jedoch nicht.
7. Allgemeine Hinweise
Tiere dürfen nach vorheriger Zustimmung mitgebracht
werden. Weckaufträge werden mit größter Sorgfalt
ausgeführt, Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter
Erfüllung sind jedoch ausgeschlossen. Auskünfte
werden nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne
Gewähr erteilt. Fundsachen werden nur auf Anfrage
gegen Kostenerstattung nachgesandt. Das Hotel
verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 3
Monaten. Danach werden die Gegenstände dem lokalen
Fundbüro übergeben. Nachrichten, Post- und
Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt
behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung,
Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben.
Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder
Beschädigungen ist ausgeschlossen. Bei der
unentgeltlichen Beförderung von Personen und Gepäck
ist die Haftung für das Hotel für Personen- oder
Sachschäden auf die gesetzliche KFZ - Versicherung
beschränkt. Für Verluste, Verzögerungen wird eine
Haftung gänzlich ausgeschlossen. Die Teilnahme
Aktivprogrammen (z.B. Wandertouren,
Wanderreittouren, Geländewagentouren o.ä.) erfolgt
ausschließlich auf eigene Gefahr. Die vom Vermieter
angebotenen/vermittelten Aktivprogramme werden von
fachkundigen Trainern, Wanderführern,
Wanderrittführern mit größtmöglicher Sorgfalt
geleitet. Die Haftung des Vermieters oder der
Tour-Führer ist ausgeschlossen. Der Gebrauch des
Namens des Hotels oder angeschlossener Betriebsteile
in Verbindung mit werbenden Maßnahmen des
Vertragspartners sowie Foto- oder Filmaufnahmen der
Gebäude oder des Geländes bedürfen der schriftlichen
Zustimmung der Geschäftsleitung. Die Berichtigung
von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern
bleibt vorbehalten. Mündliche Abreden werden erst
dann wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich
bestätigt worden sind. Sollte eine der vorstehenden
Bestimmungen unwirksam sein,
so berührt das die Gültigkeit der anderen
Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen
Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahe kommende,
gültige Regelung. Abweichende Geschäftsbedingungen
des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen. Im
kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort und
Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
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